Vereinsdokumente
Die Satzung des Förderverein Schloß Taucha e. V.
(Auszug)
§ 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit
(1) Der Zweck des Vereins ist in Übereinstimmung mit dem Stadtleitbild 2005 die Förderung der Erhaltung, Sicherung, Sanierung und Entwicklung des unter Denkmalschutz stehenden Schlosses mit Lage in 04425 Taucha, Haugwitzwinkel 1.
(2) Der Verein strebt nicht die direkte Beteiligung an den geplanten Rekonstruktions- und Erhaltungsmaßnahmen an. Er verwirklicht seinen Zweck vornehmlich durch eine eigenständige rege Öffentlichkeitsarbeit (publizistisch, Veranstaltungen etc.) für das Schloss sowie durch Sammlung und Entgegennahme von Spenden für die dazu erforderlichen Maßnahmen.
(3) Der Verein will dabei insbesondere bei der Bevölkerung das Interesse für die Geschichte des Schlosses als Keimzelle der Stadt wecken und die Nutzung für die Allgemeinheit fördern. Sanierungs- und Entwicklungskonzepte werden vom Verein unterstützt. Er arbeitet diesbezüglich eng mit dem Eigentümer zusammen.
(4) Im Rahmen der Sanierung und Entwicklung des Schlosses Taucha soll gleichfalls erreicht werden, die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer engeren Heimat zu vertiefen und persönliches Mittun bei der Sammlung, Bewahrung, Erforschung und Präsentation von Zeugnissen der Geschichte zu ermöglichen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Der Verein ist zur Erfüllung der Aufgaben gemäß seinem Zweck selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Durch den unter § 2 (1) genannten Zweck verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die komplette Satzung können Sie hier downloaden.
(1) Der Zweck des Vereins ist in Übereinstimmung mit dem Stadtleitbild 2005 die Förderung der Erhaltung, Sicherung, Sanierung und Entwicklung des unter Denkmalschutz stehenden Schlosses mit Lage in 04425 Taucha, Haugwitzwinkel 1.
(2) Der Verein strebt nicht die direkte Beteiligung an den geplanten Rekonstruktions-
(3) Der Verein will dabei insbesondere bei der Bevölkerung das Interesse für die Geschichte des Schlosses als Keimzelle der Stadt wecken und die Nutzung für die Allgemeinheit fördern. Sanierungs-
(4) Im Rahmen der Sanierung und Entwicklung des Schlosses Taucha soll gleichfalls erreicht werden, die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer engeren Heimat zu vertiefen und persönliches Mittun bei der Sammlung, Bewahrung, Erforschung und Präsentation von Zeugnissen der Geschichte zu ermöglichen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Der Verein ist zur Erfüllung der Aufgaben gemäß seinem Zweck selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Durch den unter § 2 (1) genannten Zweck verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Die aktuelle Beitragsordnung gibt es hier zum Download.
Mitgliedschaft im Förderverein Schloß Taucha e. V.
Um im Förderverein Schloß Taucha e. V. mitzuwirken, ist eine Mitgliedschaft wünschenswert, aber nicht Bedingung. Laden Sie sich durch Klick auf die Grafik den hier bereitgestellten Mitgliedsantrag im PDF-Format herunter und füllen diesen aus. Bitte schicken Sie den Antrag an die im Dokument angegebene Anschrift. Zur Ansicht des Dokumentes benötigen Sie den Adobe Reader®.
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